Allgemeine Teilnahmebedingungen SPHAIR
(im Zweifelsfall gilt die deutsche Version)
1. Gegenstand
Die Luftwaffe sorgt gestützt auf Art. 28a der Verordnung über die Luftfahrt (Luftfahrtverordnung LFV, SR 748.01) unter der Bezeichnung SPHAIR für die Durchführung von Eignungsabklärungen für Anwärterinnen und Anwärter als Militär- und Berufspiloten oder als Fallschirmaufklärer.
2. Geltungsbereich
2.1 Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für jede(n) einzelne(n) TeilnehmerIn.
2.2 Für eine gültige Registrierung müssen die Allgemeinen Teilnahmebedingungen akzeptiert werden.
3. Voraussetzungen
3.1 Zur Eignungsabklärung zugelassen sind Personen, welche über das Schweizer Bürgerrecht und über die gesundheitlichen Voraussetzungen gemäss dem Fliegerärztlichen Institut (FAI) verfügen sowie gestützt auf den biographischen Fragebogen in MYSPHAIR selektioniert werden.
3.2 Für die Eignungsabklärung "Pilot" ist das Screening sowie die Anmeldung zum Flugkurs innerhalb von 18 Monaten zu absolvieren, gemessen vom Zeitpunkt der vollständigen Registrierung bis zum Abschluss des fliegerischen Teils. Begründete Ausnahmen können per E-Mail an info@sphair.ch beantragt werden.
3.3 Für die Eignungsabklärung "Pilot" ist das Screening vor dem Erreichen des 23. Geburtstags zu absolvieren. Für brevetierte Offiziere der Schweizer Armee gilt das Erreichen des 24. Geburtstages.
3.4 Für die Eignungsabklärung "Fallschirmaufklärer" muss der gesamte SPHAIR-Prozess spätestens im Kalenderjahr, in welchem der 23. Geburtstag stattfindet, abgeschlossen sein. Das Screening muss spätestens im Kalenderjahr erfolgen, in welchem der 19. Geburtstag stattfindet. Die Rekrutenschule als Fallschirmaufklärer muss spätestens im Januar des Kalenderjahres, in welchem der 24. Geburtstag stattfindet, angetreten werden.
3.5 Grundsätzlich ist es gestattet, sowohl die Eignungsabklärung "Pilot" - als auch die Eignungsabklärung "Fallschirm" zu absolvieren. Ausschlüsse eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin anlässlich einer der beiden Eignungsabklärungen können aber unter Umständen auch zum Ausschluss bei der jeweilig anderen Eignungsabklärung führen.
3.6 Die Flugsicherheit hat oberste Priorität. Um diese sicherstellen zu können, ist es zwingend notwendig, dass der/die Teilnehmer/-in mit mindestens 7 Stunden Bettruhe, 0 ‰ Alkohol und ausreichend verpflegt zum Flugdienst erscheint.
4. Kommunikation
Die Kommunikation im Rahmen der Eignungsabklärung erfolgt grundsätzlich über das Internet oder per E-Mail.
5. Termine/Kostenfolge
5.1 Allgemeine Bestimmungen
5.1.1 Bestätigte Termine und Aufgebote sind verbindlich und einzuhalten.
5.1.2 Im Verhinderungsfalle wegen eines wichtigen Grundes hat der/die TeilnehmerIn unverzüglich, aber spätestens bis 48h nach dem Termin eine Meldung per E-Mail an Admin & Org SPHAIR info@sphair.ch zu machen. Zudem ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Verhinderungszeitpunkt ein Gesuch um Verschiebung per Post an SPHAIR c/o Aero-Club der Schweiz, Maihofstrasse 76, 6006 Luzern oder per E-Mail an info@sphair.ch einzureichen. Dem Gesuch sind zwingend Unterlagen anzufügen, die geeignet sind, die Verhinderung nachzuweisen.
5.1.3 Als wichtige Gründe gelten namentlich Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Todesfall einer nahestehenden Person.
5.1.4 Im Falle der Gutheissung des Gesuchs wird mit dem/der TeilnehmerIn ein neuer Termin vereinbart. Bereits bezahlte Gebühren werden für den neuen Kurs angerechnet.
5.1.5 Zudem behält sich die Schweizer Luftwaffe vor, im Falle einer Stornierung für die entstandenen Kosten die bereits bezahlten Gebühren einzubehalten oder die Gebühren einzufordern und den/die TeilnehmerIn für die weitere Teilnahme an SPHAIR zu sperren.
5.2 Screening
5.2.1 Eine Verschiebung des Screenings ist ohne Angabe von wichtigen Gründen bis spätestens Anfang der Vorwoche möglich. Eine entsprechende Meldung ist per E-Mail an Admin & Org SPHAIR (info@sphair.ch) zu richten.
5.2.2 Bei Unterbelegung oder unvorhersehbaren Ereignissen in Bezug auf ein Screening-Datum behält sich die Schweizer Luftwaffe vor, das entsprechende Screening zu annullieren, wobei der/die TeilnehmerIn umgehend informiert und aufgefordert wird, sich für einen neuen Termin einzuschreiben.
5.2.3 Eine Wiederholung des jeweiligen Screenings ist nicht möglich.
5.3 Pilotenkurse
5.3.1 Die Kurstermine können durch den/die Teilnehmer/In grundsätzlich nicht verschoben werden.
5.3.2 Muss seitens SPHAIR ein fliegerischer Kurs abgesagt werden, hat der/die TeilnehmerIn Anspruch, sich für einen neuen Termin einzuschreiben.
5.3.3 Die Kurse werden von zivilen Schulen unter der Aufsicht der Schweizer Luftwaffe durchgeführt. Zusätzlich befinden sich die Schulen und Instruktoren/innen unter der direkten oder indirekten Aufsicht des Bundesamtes für Zivilluftfahrt.
5.4 Fallschirmkurse
5.4.1 Die Kurstermine können durch den/die TeilnehmerIn grundsätzlich nicht verschoben werden.
5.4.2 Muss seitens SPHAIR ein Fallschirm-Kurs abgesagt werden, hat der/die Teilnehmer/In Anspruch, sich für einen neuen Termin einzuschreiben.
5.4.3 Die Kurse werden von zivilen Schulen unter der Aufsicht der Schweizer Luftwaffe durchgeführt. Zusätzlich befinden sich die Schulen und Instruktoren unter der Aufsicht von Swissskydive.
5.5 Schlussbeurteilung
5.5.1 Die Experten von SPHAIR beurteilen die vom/von der TeilnehmerIn gezeigten Leistungen nach den Vorgaben von SPHAIR nach bestem Wissen und Gewissen und so objektiv wie möglich. Eine abgelegte Leistung kann nicht wiederholt werden. Es wird stillschweigend davon ausgegangen, dass eine Person, die eine Leistung zeigt, auch dazu bereit war. Andernfalls hat sie dies explizit vor der Leistungserbringung zu deklarieren.
5.5.2 Es besteht kein Anrecht auf den Zugang zur Ausbildung als Militärpilot, als Fallschirmaufklärer oder als ziviler Linienpilot.
5.5.3 Es besteht kein Anrecht auf eine zweite Schlussbeurteilung.
6. Zahlungsfälligkeit und Beleg
Zahlungen haben grundsätzlich auf den vorgeschriebenen Termin zu erfolgen und müssen belegt werden können. Finanzielle Transaktionen erfolgen per elektronischem Zahlungsverkehr auf ein Kontokorrent.
Nicht rechtzeitig einbezahlte Kurskosten können zum Ausschluss von der Eignungsabklärung führen.
7. Ausschlussmöglichkeit
Nicht wahrheitsgetreue, fehlende Angaben oder unterschlagene, sich ändernde Umstände können jederzeit zum Ausschluss von der Weiterführung der Eignungsabklärung ohne Rückerstattung von Gebühren führen
8. Versicherung
Der/Die TeilnehmerIn ist während des SPHAIR-Kurses gemäss dem Bundesgesetz über die Militärversicherung (MVG, SR SR 833.1) gegen Krankheit und Unfall militärversichert.
9. Erwerbsersatz und Diensttageanrechnung
SPHAIR gilt nicht als Militärdienst. Es werden keine Erwerbsersatzzahlungen oder Sold geleistet und keine Diensttage angerechnet.
Für die Eignungsabklärung von SPHAIR besteht kein Anrecht auf Urlaub vom Militärdienst.
10. Weitergabe von Daten über SPHAIR-Absolventen/innen
10.1 Aviatikbetriebe erkundigen sich bei SPHAIR regelmässig nach den Namen von SPHAIR-Absolventen/innen, welche die Eignungsabklärung erfolgreich abgeschlossen haben. SPHAIR geht davon aus, dass TeilnehmerInnen, welche den SPHAIR-Kurs erfolgreich absolviert haben, mit einer Weitergabe von Name, Wohn- und E-Mail-Adresse ausschliesslich an Aviatikbetriebe einverstanden sind; alle übrigen Angaben (z.B. medizinische Daten, Testresultate etc.) bleiben selbstverständlich vertraulich und dürfen nur bei expliziter schriftlicher Einwilligung des/der Absolventen/in an Dritte weitergegeben werden.
10.2 Teilnehmer/Innen gemäss Ziff. 10.1, welche mit einer Weitergabe ihres Namens und der Adresse an die Aviatikindustrie und die Flugschulen nicht einverstanden sind, deklarieren dies anlässlich der Registrierung. Nach der Registrierung kann ein schriftlicher Widerruf an folgende Adresse erfolgen: SPHAIR, Admin & Org, Maihofstrasse 76, 6006 Luzern.
11. Google Analytics
11.1 Allgemeines
Soweit der/die TeilnehmerIn die Einwilligung erklärt hat, wird auf der Website von SPHAIR darauf hingewiesen, dass Google Analytics, ein Webanalysedienst der Google LLC („Google“), eingesetzt wird. Die Nutzung umfasst die Betriebsart „Universal Analytics“. Hierdurch ist es möglich, Daten, Sitzungen und Interaktionen über mehrere Geräte hinweg einer pseudonymen User-ID zuzuordnen und so die Aktivitäten eines Nutzers geräteübergreifend zu analysieren. Dieser Datenschutzhinweis wird zur Verfügung gestellt von www.intersoft-consulting.de.
Google Analytics verwendet sog. „Cookies“. Dabei handelt es sich um Textdateien, die auf dem Computer des/der Teilnehmers/ Teilnehmerin gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch letztere ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Website, wird die IP-Adresse des/der Teilnehmers/ Teilnehmerin von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass auf dieser Webseite Google Analytics um eine IP-Anonymisierung erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu gewährleisten. Die im Rahmen von Google Analytics vom Browser des/der Teilnehmers/Teilnehmerin übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter https://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw. unter https://policies.google.com/?hl=de.
11.2 Zweck der Verarbeitung
Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um die Nutzung des/der Teilnehmers/ Teilnehmerin der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen.
11.3 Rechtsgrundlage
Gemäss Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. a der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) ist für den Einsatz von Google Analytics eine Einwilligung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin einzuholen.
11.4 Empfänger / Kategorien von Empfängern
Der Empfänger der erhobenen Daten ist Google.
11.5 Übermittlung in Drittstaaten
Die personenbezogenen Daten werden unter dem EU-US Privacy Shield auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission in die USA übermittelt.
11.6 Dauer der Datenspeicherung
Die von SPHAIR gesendeten und mit Cookies, Nutzerkennungen (z. B. User-ID) oder Werbe-IDs verknüpften Daten werden nach 14 Monaten automatisch gelöscht. Die Löschung von Daten, deren Aufbewahrungsdauer erreicht ist, erfolgt automatisch einmal im Monat.
11.7 Betroffenenrechte
Der/Die TeilnehmerIn kann die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung der Browser-Software verhindern; Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der/die TeilnehmerIn in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich wird nutzen können.