Die Luftwaffe sorgt gestützt auf Art. 28a der Verordnung über die Luftfahrt (Luftfahrtverordnung LFV, SR 748.01) unter der Bezeichnung SPHAIR für die Durchführung von Eignungsabklärungen für Anwärterinnen und Anwärter als Militär- und Berufspiloten oder als Fallschirmaufklärer.